Kontakt:
Aktionsbündnis salzfreies Märchenland e.V.
Vors. Wolfgang Wiest
info@aktionsbuendnis-salzfreies-maerchenland.de
Unser Spendenkonto:
Kasseler Bank eG
IBAN: DE38 5209 0000 0080 6568 07
BIC: GENODE51KS1
Unser Vorstand:
Erster Vorsitzender:
Stellv. Vorsitzender:
Schriftführerin:
Kassenwartin:
Beisitzer/Beisitzerinnen:
Wie eingangs skizziert, stehen wir als Verein für unsere Ziele und unser satzungsmäßiges Bestreben nach Erhalt der Region "Märchenland" / der Lebensgrundlagen der Weser-Werra-Region.
Wir sind das "Aktionsbündnis salzfreies Märchenland e. V." und engagieren uns für die Region im Dreiländereck zw. Nordhessen, Ost-Westfalen und Südniedersachsen!
Wir sind ein Zusammenschluss natürlicher und juristischer Personen, der sich aus dem Widerstand gegen ein Vorhaben der K+S AG mit Sitz in Kassel erwachsen ist. Dieses Vorhaben der K+S AG ist die Einleitung von salzproduktionsbedingten Industrieabwasser in die Oberweser und der dazu vermeintlich notwendige Bau eines sog. Stapelbeckens als Zwischenspeicher in der Region dieser Abwässer in der Märchenlandregion.
Vorbemerkungen:
Gemäß Grundgesetz § 2, Art. 2 Satz 1 haben Gesundheit und körperliche Unversehrtheit oberste Priorität. Dies bedarf einer unbelasteten Umwelt.
Die Anrainer entlang der geplanten „Oberweserpipeline“ sind wegen der chemischen und ökologischen Veränderungen der Flüsse bei einer Einleitung von Salzlaugen der Kaliindustrie beeinträchtigt.
Aus diesem Grund ist die Arbeit des Vereins auf die Erhaltung und den Schutz der Lebensgrundlagen in der Werra-Weser-Region ausgerichtet. Die Mitglieder des Vereins sind deshalb gegen die Einleitung und Speicherung von salzhaltigen Industrieabwässern der Kaliindustrie in Oberflächengewässer der Werra-Weser-Region.
Zweck des Vereins:
(1) Zweck des Vereins ist die nachhaltige Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes und des Hochwasserschutzes.
(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Öffentliche Veranstaltungen und Kundgebungen
- Organisation und Durchführung von Vortrags- und Informationsveranstaltungen
- Öffentlichkeitsarbeit und Pressemitteilungen
- Unterstützung von betroffenen Bürgern
- Zusammenarbeit mit anderen Organisationen mit gleichartiger Zielstellung
- Hinzuziehung von Experten.
(3) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
Der Vorstand kann aber bei Bedarf eine Vergütung nach Maßgabe einer Aufwandsentschädigung (Ehrenamtspauschale) im Sinne des §3 Nr. 26a EStG beschließen.